SCHENGEN-ARBEITSVISUM
Das Schengen-Arbeitsvisum gibt es nicht. Sie können ein Schengen-Visum für andere Zwecke erhalten, z. B. Tourismus, Familie und Freunde besuchen, Geschäft, medizinische Zwecke, etc. Sie können jedoch kein Schengen-Visum erhalten, um in Europa zu arbeiten. Sie dürfen nicht arbeiten, wenn Sie ein Schengen-Visum für andere Zwecke besitzen.
Dennoch können Sie im Schengen-Raum arbeiten, wenn Sie ein nationales (D) Visum für Beschäftigungszwecke besitzen, das von einem der 27 europäischen Länder des Schengen-Raums ausgestellt wurde.
WER BENÖTIGT EIN VISUM, UM IN EUROPA ZU ARBEITEN
Personen aus den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, der Schweiz und Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen kein Arbeitsvisum beantragen, um in Europa zu arbeiten. Dennoch müssen sie bei ihrer Ankunft in dem Land, in dem sie arbeiten wollen, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen.
Andererseits müssen Personen aus nicht aufgeführten Ländern ein Arbeitsvisum beantragen und erhalten, bevor sie aus arbeitsbezogenen Gründen in die Schengen-Gebiete einreisen.
ANFORDERUNGEN FÜR EIN ARBEITSVISUM FÜR EUROPA
Die Standardanforderungen für ein europäisches Arbeitsvisum sind wie folgt:
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Ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular, das zweimal gedruckt wird. Beide Ausfertigungen müssen am Ende unterschrieben werden.
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Zwei identische Fotos, die innerhalb der letzten drei Monate gemäß den Fotografiekriterien für Schengen-Visa aufgenommen wurden.
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Ein gültiger Reisepass, der nicht älter als zehn Jahre und ab dem Datum Ihrer geplanten Ausreise aus dem Schengen-Gebiet noch mindestens drei Monate gültig ist. Es muss mindestens zwei leere Seiten für die Visummarke enthalten.
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Eine Hin- und Rückflugreservierung mit Angabe der Daten und Flugnummern der Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum.
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Reisekrankenversicherung, die jeden medizinischen Notfall mit Krankenhausversorgung und Rückreise in Ihr Heimatland aufgrund medizinischer Notfälle bis zu 30.000 Euro abdeckt. Die Versicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein und vor Abholung des Visums abgeschlossen werden.
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Unterkunftsnachweis, z. B. Mietvertrag, aus dem hervorgeht, wo Sie im Schengen-Raum wohnen werden.
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Ein Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem zukünftigen Arbeitgeber, der im Schengen-Gebiet ansässig sein muss.
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Nachweise über akademische Qualifikationen wie Diplome, Zeugnisse, Zeugnisse etc.
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Nachweis von Sprachkenntnissen, da viele Länder bereits bei einer einjährigen Tätigkeit ein bestimmtes Maß an Kenntnissen ihrer Amtssprache verlangen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannten Dokumente die grundlegenden Anforderungen für die Erlangung eines Arbeitsvisums in Europa sind. Jedes Schengen-Mitgliedsland und andere europäische Länder außerhalb dieses Gebiets können jedoch zusätzliche Anforderungen haben, die erfüllt werden müssen.
WIE MAN EIN EUROPÄISCHES ARBEITSVISUM BEANTRAGT
Um ein europäisches Arbeitsvisum zu erhalten, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:
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Überprüfen Sie die Arten von Arbeitsvisa, die von dem Land angeboten werden, in dem Sie arbeiten möchten.
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Stellen Sie fest, ob Sie die Zulassungskriterien für ein Arbeitsvisum für die EU erfüllen.
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Stellen Sie sicher, dass Sie die Kriterien für das EU-Arbeitsvisum erfüllen, wie z. B. die Sicherung eines Arbeitsplatzes, bevor Sie ein Visum beantragen.
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Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente für ein Arbeitsvisum.
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Vereinbaren Sie ein Visum-Interview.
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Nehmen Sie mit allen erforderlichen Unterlagen am Vorstellungsgespräch teil.
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Warten Sie, bis das Visum bearbeitet wird.
WANN IST EIN VISUM ZU BEANTRAGEN, UM IN EUROPA ZU ARBEITEN?
Es wird dringend empfohlen, mindestens zwei Monate vor Ihrer geplanten Reise in das Schengen-Land, in dem Sie arbeiten möchten, ein europäisches Arbeitsvisum zu beantragen. Dies liegt daran, dass die europäischen Botschaften bis zu sechs Wochen benötigen können, um einen Antrag auf ein Arbeitsvisum zu bearbeiten. In Ausnahmefällen kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 12 Wochen verlängern.
WIE LANGE IST EIN ARBEITSVISUM GÜLTIG
Die meisten europäischen Arbeitsvisa sind ein Jahr gültig. Dennoch haben die Visuminhaber in den meisten Ländern die Möglichkeit, nach Ablauf ihres Visums eine Visumverlängerung zu beantragen.
In den meisten Ländern können Sie eine Arbeitserlaubnis-EU verlängern. Es gibt ein Antragsverfahren und einige erforderliche Dokumente, die Sie sammeln und vor Ablauf Ihres Visums / Aufenthaltstitels bei den zuständigen Behörden in Ihrem europäischen Wohnsitzland einreichen müssen.
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